Osterspaziergang 2020: Welche Regeln gelten nach dem OVG-Urteil?
Die schlechteste Nachricht vorweg: Die Kontaktbeschränkungen gelten über Ostern unverändert weiter. Familienbesuche sind damit tabu, selbst der Kirchgang bleibt Ostern untersagt. Auch an der frischen Luft sind Treffen mit Verwandten und Freunden im Wesentlichen nicht erlaubt. Zwar darf man weiterhin zur mehr oder weniger sportlichen Bewegung das Haus verlassen, jedoch nur in Begleitung der Mitglieder des eigenen Haushalts. Ausnahmsweise darf man sich auch von einer haushaltsfremden Person begleiten lassen.
Seit Einführung der Kontaktbeschränkungen herrschte große Unsicherheit darüber, wie weit man sich hierbei von der eigenen Wohnung entfernen darf. Hierzu gibt es nun etwas mehr Klarheit: Am Mittwoch urteilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in dieser Angelegenheit: In einem Umkreis von maximal 15 km zur Wohnanschrift dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit bewegen. Damit stünde uns eine Fläche von reichlich 700 km² zur Ausflugsplanung zur Verfügung. Hier die wichtigsten Punkte aus dem Urteil:
Die sportliche Betätigung bzw. Bewegung steht im Vordergrund.
Als näheres Wohnumfeld ist ein Umkreis von 10 bis 15 km zur Wohnanschrift anzunehmen.
Das überschreiten der Gemeindegrenzen ist erlaubt.
Hier finden Sie das Urteil im Volltext.
Somit ist klar, dass sich die Nossnerinnen und Nossener innerhalb des Gemeindegebiets bewegen dürfen, da dieses von jedem Ortsteil aus vom 15-km-Radius vollständig abgedeckt ist. Außerdem hat das OVG klargestellt, dass innerhalb des Gemeindegebiets auch das Auto zur Anfahrt genutzt werden darf. Aber wie sieht es mit den beliebten Wander- und Spazierwegen aus, die durch unsere Nachbargemeinden führen?
Zellwald
Wenn Sie in einem Ortsteil südlich von Ziegenhain wohnen, können Sie den Zellwald in voller Länge bewandern. Von Leuben aus liegt hingegen nur noch der nördlichste Zipfel im Radius.
Der weitläufige Zellwald ist in Corona-Zeiten ein gut geeingnetes Ziel. Hier kann man sich bequem aus dem Weg gehen.
Grabentour & Radwanderweg auf der ehemaligen Kleinbahnstrecke
Seit jeher beliebt bei den Nossenerinnen und Nossenern ist die Grabentour zwischen Reinsberg und Krummenhennersdorf, die nicht nur die reizvolle Landschaft des Bobritzschtals, sondern auch interessante Relikte aus der Bergbauzeit bietet. Dieser Anblick wird vorübergehend den Bewohnerinnen und Bewohnern der Kernstadt und umliegender Ortschaften vorbehalten bleiben. Starbach ist der nördlichste Ortsteil, von dem aus das Gebiet noch vollständig im Radius liegt.
Auf dem Radwanderweg, der in den 90er-Jahren auf der ehemaligen Kleinbahntrasse angelegt wurde, kommen die Nossenerinnen und Nossener (gemeint ist hier wirklich die Kernstadt) bis nach Dittmannsdorf. Allerdings sollte beachtet werden, dass auch das OVG-Urteil unscharf bleibt und eine vollständige Ausreizung der 15 km nicht zu empfehlen ist. Der Tharandter Wald bleibt auf jeden Fall tabu.
Striegistal
Beschaulich schlägeln sich die Große und Kleine Striegis nordwärts. Besonders beliebt ist der Abschnitt der Großen Striegis zwischen Pappendorf und Berbersdorf mit seinen alten Steinbogenbrücken. Wer in Starbach oder südlicher wohnt, kann dort auch dieses Jahr spazieren gehen.
Triebischtal
Südöstlich unseres Stadtgebiets fließt die Triebisch zur Elbe. Prinzipiell liegt das gesamte Triebischtal zwischen Tanneberg und Garsebach im 15-km-Radius, sofern man nicht westlich oder nördlich von Starbach wohnt. Allen anderen Nossenerinnen und Nossenern bleibt der Bilck auf den Rothschönberger Stollen, die mächtige Autobahnbrücke bei Tanneberg oder den Lauf der Triebisch vorerst verwährt.
Einschränkungen beachten!
Bitte beachten Sie stets die o. g. Einschränkungen: Die Grenzen der Stadt Nossen dürfen beim Wandern, Radfahren etc. überschritten werden. Die in den letzten Tagen viel zitierte 15-km-Regel ist allerdings nicht in Stein gemeißelt. Das OVG spricht von einem Radius von 10 bis 15 km von der Wohnanschrift, in welchem „wohnortnahe“ Betätigung regelmäßig anzunehmen ist. Reizen Sie den Bereich vorsichtshalber nicht vollständig aus, denn über allem steht der Grundsatz, sich möglichst wenig in der Öffentlichkeit zu bewegen. Wir übernehmen keine Haftung, falls ein besonders strenger Ordnungshüter die Regeln enger auslegt.